Vom Konzept, über die Projektplanung bis zur Sondierung – wir sind für Sie da.
Kampfmittelräumung aus Hamburg, deutschlandweit
Herzlich Willkommen bei der Kampfmittelräumung Fuchs GmbH! Wir sind Ihr Spezialist für Kampfmittelbeseitigung an Land und zu Wasser und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir greifen auf mehrjährige Erfahrung in der Kampfmittelbeseitigung an Land und zu Wasser zurück und arbeiten ausschließlich mit modernster Gerätschaft. Gerne unterstützen wir Sie bei allen relevanten Schritten der Kampfmittelbeseitigung. Melden Sie sich einfach bei uns!
Konzept
Wir beraten Sie bei der Projektplanung und helfen Ihnen bei der Steuerung und Konzeptionierung.An Land
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Räumverfahren an Land hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten.Zu Wasser
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Räumverfahren zu Wasser hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten.Projektberatung
Wir beraten Sie initial bei der Projekterstellung und Projektplanung, um Fehler vorzeitig zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Projektsteuerung
Wir helfen Ihnen während des Projekts, die Übersicht zu behalten. Selbst wenn Komplikationen auftreten, melden wir diese frühzeitig und zeigen auf, wie das Projekt erfolgreich zu Ende geführt werden kann.
Räumkonzepterstellung
Einleitung
Auf Grundlage der Gefährdungsabschätzung entscheidet der Nutzer im Einvernehmen mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes über die Art der durchzuführenden Maßnahmen, die eine gefahrlose Nutzung der Liegenschaft zum Ziel haben. Hierzu bieten sich folgende Lösungsmöglichkeiten an:
- Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen,
- Kampfmittelräumung mit Einschränkungen,
- Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.
Inhalte des Räumkonzeptes
Räummaßnahmen werden in der Regel nutzungsorientiert geplant. Aufbauend auf der Analyse der Kostenwirkungsfaktoren und unter Berücksichtigung der Bauleitplanung werden im Räumkonzept Lösungsmöglichkeiten für die gefahrlose Nutzung einer Liegenschaft/Fläche untersucht. Die Planung für die Durchführung der Räummaßnahme beinhaltet Termine, die technische Vorgehensweise, die zu beachtenden Randbedingungen, die Wirtschaftlichkeit und die Genehmigungsfähigkeit. Der Maßnahmenumfang schließt auch die Bewertung der Gefahrensituation durch die Ordnungsbehörde ein, die ihren Entscheidungsspielraum ermessensfehlerfrei anzuwenden hat.
In dem Räumkonzept werden auch die optimierten Ziele und die Art der Durchführung der vorgesehenen Räummaßnahme in einer sowohl für den Auftraggeber als auch für die Fach- und Vollzugsbehörden nachvollziehbaren Form abschließend dargestellt.
Das Räumkonzept ist unverzichtbare Grundlage für die Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung. In den folgenden Kapiteln werden die Planungsschritte zur Zieloptimierung und die Inhalte eines Räumkonzeptes beschrieben.
Baubegleitende Kampfmittelräumung
Vorgehensweise
Bei diesem Räumverfahren wird der Boden mit aktiven und/oder passiven Sonden untersucht. Nach Freigabe durch die verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle schichtweise ausgebaut werden. Dieser Vorgang wird bis zum Erreichen der Aushubsohle wiederholt.
Sollte der Bodenaushub unter technischen Sicherungsmaßnahmen (z. B. vorangehende Einzelpunkträumung und anschließender Aushub mit Splitterschutz) erfolgen, so sind der Aushub während des Förderns und der Ablagerungsort auf Kampfmittel zu untersuchen und ggf. zu räumen.
Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit sind die Aushubsohle und die Grubenböschungen bzw. –wände in Abhängigkeit von den vermuteten Kampfmitteln mittels aktiver und/oder passiver Sonden vollflächig und systematisch zu untersuchen und ggf. zu räumen.
Die BGR 114, Anhang 5 „Besondere Sicherheitsanforderungen“ ist zu beachten.
Visuelle Kampfmittelräumung
Vorgehensweise
Bei der visuellen Kampfmittelräumung wird die Räumfläche vollflächig begangen und optisch auf Kampfmittel überprüft, die auf der Geländeoberfläche liegen oder aus dieser herausragen.
- d. R. erfolgt die visuelle Kampfmittelräumung ohne den Einsatz aktiver und/oder passiver Sonden. Bei nicht einsehbarer, dichter, bodenbedeckender Vegetation ist der hilfsweise Einsatz von Sonden erforderlich.
Die Vegetation ist auf umschlossene und eingewachsene Kampfmittel zu überprüfen.
Nach Identifizierung sind handhabungsfähige Kampfmittel zu bergen. Hänge sind bergauf zu begehen.
Bohrlochsondierung
Geltungsbereich
Die magnetischen Bohrlochsondierungen beziehen sich ausschließlich auf Vertikal-Gradiometer- und 3-Achs-Messungen mit Fluxgate-Magnetometern (in Gradiometeranordnung).
Allgemeine Anforderungen
Für die Durchführung von Bohrlochsondierungen sind Systeme einzusetzen, die den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.
Vorgehensweise
Arbeitsschritte
Die Durchführung von Bohrlochsondierungen wird in folgende Arbeitsschritte unterteilt:
- Bestimmung der Fläche(n), Flächenstreifen oder Verdachtspunkte aus den Planungsunterlagen, die mit Bohrlochsondierungen untersucht werden sollen. Bestimmung der Koordinaten der Eckpunkte der Messfläche(n)/Messstreifen bzw. der Verdachtspunkte aus den Planunterlagen oder im Gelände,
- Festlegung eines der Aufgabenstellung entsprechenden Bohrlochrasters bzw. der Bohransatzpunkte,
- Durchführung der Bohrlochsondierungen gemäß Bohrlochanordnung,
- Dokumentation der Bohrlochsondierungen,
- Qualitätssicherung.
Anforderungen
Festlegung der Messflächen/des Bohrlochrasters
Der Umriss der Messfläche(n) ist als Koordinatenzug (Polygonzug) zu dokumentieren und im Lageplan darzustellen. Die Unterlagen sind bei dem AG vor Beginn der Arbeiten zur Kenntnisnahme einzureichen.
Bestandteil der einzureichenden Unterlagen ist auch das Bohrlochraster (s. a. folgende Kapitel). Alle Bohransatzpunkte sind auf einer Karte einzuzeichnen, eindeutig zu benennen und mit Koordinaten im Bezugssystem UTM / ETRS89 zu belegen.
Anlage, Einmessung und Durchführung der Bohrungen
Vor Beginn der Bohrungen sind Leitungs- und Kabelpläne einzuholen (Schachterlaubnis) und die Flächen mit einem geeigneten Suchgerät zu sondieren. Falls erforderlich, sind Suchschachtungen durchzuführen.
Nicht anzuwenden sind Bohrungen mit einem schlagenden, rammenden oder rüttelnden Verfahren. Die Bohrungen sind drehend mit Schnecke/Schappe auszuführen. Bohrkronen als Schneidewerkzeug sind nicht zulässig. Möglich sind Bohrlochmessungen im Zuge von Drucksondierungen.
Beim Auftreten von plötzlichen, ungewöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2 m haben. Spül- oder Druckverfahren können sinngemäß verwendet werden.
Die Bohrloch- und Verrohrungstiefe ist mindestens einen Meter tiefer als die größte erwartete Tiefe der zu sondierenden Kampfmittel zu wählen.
Die Bohrlöcher sind mit einem PVC-Rohr zu verrohren; die Rohrunterseite ist mit Stopfen gegen Aufspülen von Erdreich zu verschließen. Bei Drucksondierungen entfällt die Verrohrung.
Die erste Bohrung (s. Bohrlochraster für Bombenblindgängerverdachtspunkte, Spundwandachsen, Pfahlgründungen, Rammkernsondierungen) wird in 1 m-Abschnitten erstellt. Nach jedem Abschnitt muss sondiert (frei gemessen) werden. Beim Ausbleiben von Störsignalen können die unmittelbar benachbarten Bohrlöcher ohne Unterbrechung in die angestrebte Tiefe niedergebracht und sondiert werden. Die zweite (unmittelbar benachbarte) Bohrlochreihe kann ohne Zwischenkontrolle in voller Länge niedergebracht werden, wenn sie im angestrebten Suchraster parallel zur ersten verläuft. Wenn die zweite Reihe vollständig sondiert wurde, kann die dritte Bohrlochreihe ohne Unterbrechung niedergebracht werden usw.
Für unterschiedliche Aufgabenstellungen werden Empfehlungen für die Anlage von Bohrlochrastern für die Durchführung von Bohrlochsondierungen gegeben. Von diesen Empfehlungen kann abgewichen werden, wenn dies fachlich begründet wird. Folgende Aufgabenstellungen werden unterschieden:
- Kontrolle von Bombenblindgängerverdachtspunkten,
- Freigabe von Spundwandachsen,
- Freigabe bei Pfahlgründungen.
Bohrungen für die Überprüfung von Bombenblindgängerverdachtspunkten
Verdachtspunkte für Bombenblindgänger sind nach Lage und Höhe mit einer Genauigkeit von mindestens 0,10 m einzumessen, auszupflocken und zu dokumentieren.
Das Bohrlochraster ist ausgehend vom eingemessenen Verdachtspunkt so zu dokumentieren, dass die absoluten Koordinaten für die einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können. Wird ein unregelmäßiges Bohrraster angewendet, sind alle Bohrpunkte entsprechend den Vorgaben für die Vermessung des Verdachtspunktes einzumessen.
Das Bohrlochraster ist so anzulegen, dass in Abhängigkeit des lokalen Signal-/Rausch-Verhältnisses eine Überlappung zwischen zwei benachbarten Bohrlöchern gewährleistet ist, d. h. dass in der Regel der Abstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern einen Abstand von 1,5 m nicht überschreitet. Durch den Planer können gegebenenfalls geringere/größere Abstände gefordert werden. Dies ist zu begründen und zu dokumentieren.
Die Anlage des Rasters erfolgt in Reihen ausgehend von der ersten Bohrung. Bohrlöcher zweier benachbarter Reihen sind jeweils um den halben Bohrlochabstand zu versetzen, um eine möglichst gute Überdeckung zu gewährleisten. Der Suchbereich um den Bombenblindgängerverdachtspunkt ist in Abhängigkeit von den Standort- und Kampfmittelfaktoren zu wählen.
Bohrungen auf Spundwandachsen
Das Bohrlochraster ist bezogen auf die Lage der Spundwandachse so zu wählen, dass die absoluten Koordinaten für alle einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können (die Spundwandachse muss geodätisch eingemessen sein). Wird ein unregelmäßiges Bohrraster angewendet, sind alle Bohrpunkte entsprechend der Vorgaben für die Vermessung eines Bombenblindgängerverdachtspunktes einzumessen.
Entlang der geodätisch eingemessenen Spundwandachse ist auf beiden Seiten je eine Reihe von Bohrlöchern niederzubringen, wobei jede der Reihen nicht mehr als 0,75 m von der Mitte der Spundwandachse entfernt sein darf. Der Abstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern einer Bohrlochreihe darf dabei einen Abstand von 1,5 m nicht überschreiten. Die Bohrlöcher der beiden Reihen sind dabei jeweils um 50 % des Basisabstandes versetzt anzulegen.
Abb. A-9.3.12-1: Lage der Bohrpunkte
Bohrungen bei Pfahlgründungen
- Bei Pfahlgründungen > 0,50 m sollen drei Bohrpunkte im Winkel von 120° bei Einhaltung eines Abstandes von ≤ 0,75 m Radius ausgehend von der Mittelachse der Gründung angelegt werden; bei Pfahlgründungen ≤ 0,50 m eine Bohrung im Zentrum des Bohrpfahls. Das Bohrlochraster ist so zu dokumentieren, dass die absoluten Koordinaten für alle einzelnen Bohrpunkte berechnet werden können. Das Zentrum des Bohrpfahls ist entsprechend einzumessen.
Sondierung
- Vor dem Beginn der Messungen ist die Sonde / sind die Sonden an geeigneter Stelle (frei von magnetischen Anomalien) zu kompensieren. Dies ist zu dokumentieren.
- Für die Messungen ist die Sonde im Bohrloch über die gesamte Länge von unten nach oben zu ziehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass der geforderte Abstand zwischen zwei Messpunkten sowie die Ortsreferenzierung der Messwerte zur Tiefe im Bohrloch mit der unten angegebenen Genauigkeit erfolgt.
Spezifikationen für Messungen mit Fluxgate-Magnetometern
- Sensitivität der Gradiometer:
Vertikal-Gradiometer: ≤ 0,5 nT, 3-Achs-Gradiometer: ≤ 0,1 nT
- Dynamik der Gradiometer:
Vertikal-Gradiometer: mind. +/- 20.000 nT, 3-Achs-Gradiometer:
mind. +/- 100.000 nT
- Messpunktabstand Tiefenachse ≤ 0,05 m,
- Positionierungsgenauigkeit eines Messwertes zur Tiefe m Bohrloch ≤ 0,05 m.
Dokumentation
- Erstellen eines tabellarischen Kurzberichtes über die Messungen mit folgendem Inhalt:
Projektname, -beschreibung, -ziel, Durchführungszeitraum, eingesetzte Technik, Messtechniker, Tagesleistung mit der Angabe der Anzahl der durchgeführten Bohrlochmessungen inkl. Tiefen, Witterungsbedingungen, Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Besonderheiten, Anlagen (s. nachfolgende Punkte).
Lageplan des Bohrrasters,
- Magnetische Messkurven für jedes gemessene Bohrloch mit Legende und Maßstab,
- Lageskizze von sichtbaren bzw. bekannten Störkörpern (z. B. Leitungen) im Bereich der Bohrlöcher,
- Ausführliche Dokumentation der Messdatenaufbereitung vor der Datenübergabe wie z. B. nachträgliches Kompensieren, Editieren von Messspuren, Filterungen, Ortskoordinatenaufbereitung etc.,
- Nachweis über die Durchführung der Qualitätssicherung der Messungen,
- Übergabe der Messdaten auf digitalem Datenträger an den Vertreter des AG vor Ort als ASCII-Datei oder in einem mit dem AG abgesprochenen Datenformat. Die Koordinaten aller Bohrungen sind im vorgegebenen Bezugssystem (UTM / ETRS89) anzugeben.
Der Kurzbericht ist zeitnah an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben.
Qualitätssicherung
Die fehlerfreie Funktion des Messsystems ist in geeigneter Weise kontinuierlich zu überprüfen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren.
Neben den betriebsinternen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) kann die QS während der Maßnahme über das Einrichten eines Sondenprüffeldes erfolgen, das während einer Messkampagne mit gleichen Messparametern wiederholt gemessen wird (vor dem Beginn, während und zum Schluss der Messkampagne).
Neben der QS im Rahmen der Messungen vor Ort ist dem AG durch Vorlage einschlägiger Kalibrierungs- oder Prüfprotokolle, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, die regelmäßige Prüfung bzw. Wartung der verwendeten Sonden nachzuweisen.
Volumenräumung
Die zu räumende Fläche ist vor dem Aushub schichtenweise auf große Störkörper zu sondieren und von diesen punktuell zu räumen.
Befinden sich bauliche Anlagen, unter denen Kampfmittel vermutet werden, auf der Räumstelle, sind diese unter Beachtung der Technischen Spezifikation A-9.4.3 „Baubegleitende Kampfmittelräumung“ zurückzubauen.
Der mit Kampfmitteln belastete Boden ist unter Einhaltung der DIN 4124 schichtenweise zu lösen. Die Schichtsohlen sind auf große Störkörper zu sondieren und von diesen zu räumen.
Der Aushub wird seitlich auf einer kampfmittelfreien Fläche bearbeitet. Dies kann in Abhängigkeit von der Handhabungsfähigkeit der Kampfmittel durch vorsichtiges Umsetzen und Ausbreiten des Bodens mittels Spaten oder Bagger oder durch mechanische Separation oder Siebung, ggf. unter Einsatz aktiver und/oder passiver Sonden, erfolgen. Die für die Bearbeitung der Aushubmassen genutzte Fläche ist nach deren Abräumung erneut zu sondieren und von noch verbliebenen Kampfmitteln zu räumen.
Abschließend werden die Aushubsohle sowie die Böschungswände mittels aktiver und/oder passiver Sonden sondiert und geräumt, bis die geforderte Qualität erreicht ist.
Bei entsprechender Kampfmittelart und Anzahl der Störkörper kann die Bergung unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze durch eine vollständige Umsetzung des Bodens mittels mechanischer Separation unter Einsatz von Magnetabscheidern (Permanentmagnet) und bei Vorhandensein von Nichteisenmetallen zusätzlich unter Einsatz von Wirbelstromabscheidern erfolgen. Werden Separationsanlagen eingesetzt, ist der Räumerfolg am Auslass der Anlage kontinuierlich visuell zu überprüfen. Geophysikalische Verfahren können hilfsweise eingesetzt werden.
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung (Flächenräumung)
Vorgehensweise
Die Räumfläche wird systematisch und vollflächig mit aktiven und/oder passiven Sonden von der Geländeoberfläche aus untersucht. Lokalisierte Störkörper und identifizierte Kampfmittel werden geräumt. Eine Bearbeitung bis in den gewachsenen Boden kann erforderlich sein.
Die geophysikalischen Untersuchungen sind zweistufig durchzuführen. Nach dem Einsatz aktiver Sonden zur Detektion von Störkörpern aus Nichteisenmetallen erfolgt die Untersuchung mit passiven Sonden zur Ermittlung von ferromagnetischen Störkörpern.
Lokalisierte Störkörper werden unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze und der DIN 4124 freigelegt, identifiziert und geborgen. Bei Räumungen mit vertraglich vereinbarter Tiefenbegrenzung ist das Vorgehen bei der Detektion von Störkörpern unterhalb der vorgegebenen Räumtiefe mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Einzelpunkträumung in Gewässern
Vorgehensweise
Der Störpunkt ist geodätisch exakt auf dem Gewässergrund zu lokalisieren und eindeutig zu markieren. Ungenauigkeiten der Markierung, z. B. durch Strömungen, sind nicht zulässig.
Das Objekt wird durch einen Taucher oder durch die vorgenannten Geräte oder Verfahrenskombinationen unter Einsatz notwendiger Hilfstechniken freigelegt.
Eine Verantwortliche Person nach § 19 SprengG mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG identifiziert und inspiziert das Objekt. Bedarfsweise sind hierfür Taucher mit gleicher Qualifikation einzusetzen.
Die Verantwortliche Person nach § 19 SprengG entscheidet je nach Befund über die weitere Vorgehensweise.
Nachdem die Handhabungsfähigkeit festgestellt oder hergestellt wurde, kann das Kampfmittel mit geeigneten Verfahren an die Wasseroberfläche gefördert werden.
Um die vollständige Beseitigung der Störkörper zu belegen, ist nach der Bergung des festgestellten Objektes der Bereich des Störkörpers unmittelbar anschließend mit geeigneten geophysikalischen Verfahren zu untersuchen.
Vollflächige, sedimenteingreifende Kampfmittelräumung in Gewässern
Vorgehensweise
Die Gewässersohle wird durch einen Taucher oder eine Tauchergruppe mit der Sonde mäanderförmig systematisch und vollflächig abgeschwommen. Bei geneigter Gewässersohle ist diese aufwärts abzuschwimmen, um einen optimalen Blickwinkel zu gewährleisten. Die Navigation unter Wasser erfolgt durch geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Grundleinen aus nicht ferromagnetischem Material. Die handgeführten Sonden sind auf die jeweiligen Verhältnisse abzustimmen. Kann das Personal die Störkörper nicht ohne Hilfsmittel freilegen, können als solche beispielsweise Spüllanzen, Luftheber oder Bagger eingesetzt werden. In besonderen Fällen kann auch ein Verbau eingesetzt werden. Strömungen können Schutzmaßnahmen, wie z. B. ein Stromschild, erforderlich machen. Diese Schutzmaßnahmen sind so zu planen und einzusetzen, dass die Sondierung und Räumung unterstützt und Einschränkungen handhabbar bleiben.
Die Taucher, die den Störkörper letztendlich freilegen, identifizieren und bedarfsweise bergen, müssen über einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG verfügen.
Bei der Räumung mittels Unterwassermagneten wird die Gewässersohle mäanderförmig vollflächig abgesucht. Der Unterwassermagnet ist von einer geeigneten schwimmenden Einheit an einem Kran auf der Gewässersohle abzulassen. Die Position des Magneten ist kontinuierlich aufzuzeichnen und dauerhaft zu dokumentieren. Hiermit ist nachzuweisen, dass die Gewässersohle vollflächig und lückenlos bearbeitet wurde. Eine Lastandruckkontrolle ist kontinuierlich durchzuführen. Anhaftende Kampfmittel sind mit besonderer Vorsicht abzunehmen und auf Handhabungsfähigkeit zu kontrollieren.
Nach Hieven des Magneten sind die anhaftenden Körper durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG zu begutachten und bei Identifikation von Kampfmitteln über die weitere Verfahrensweise zu entscheiden. Kampfmittel und Schrott sind separat in einer beiliegenden Schute bzw. Tageslager abzulegen.
Bei der Räumung mit einem Greifer- oder Löffelbagger mit Siebvorrichtung (ggf. zusätzliche Spülunterstützung) wird die Gewässersohle im vorgegebenen Räumfeld vollflächig abgesucht. Aus der vorangegangenen Auswertung der geophysikalischen Sondierung werden besonders starke Anomalien im Vorfeld durch Tauchereinsatz hinsichtlich ihrer Gefährdung untersucht, ggf. geräumt oder für den Geräteeinsatz freigegeben.
Durch Einsatz der Löffel- oder Baggergreifer als Siebgreifer oder -löffel wird beim Fördern der Körper das Sediment (z. B. Sand) entsprechend der Siebweite im Wasser ausgespült. Der Ausspülvorgang kann durch den Einsatz von Spüldüsen an oder in den Greifer- oder Löffelschalen unterstützt werden. Das Spülen sollte dabei noch während des Förderns unter Wasser erfolgen.
Durch den Einsatz eines sogenannten GPS-gestützten Baggersichtsystems ist das Räumziel in der Fläche und der Tiefe einhaltbar.
Die im Greifer- oder Löffelsieb verbliebenen Körper mit Anhaftungen aus Sediment werden in einem Behälter abgelegt, durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprenG begutachtet und bei Identifikation von Kampfmitteln und Schrott separat in das Tageslager bzw. in einem beiliegenden Behälter (Schute) abgelegt.
Abtrag des Sedimentes mit Separation von Kampfmitteln in Gewässern (Volumenräumung/Separation)
Vorgehensweise
Die Kampfmittelräumung durch Abtrag des Sedimentes umfasst drei Arbeitsschritte:
- Abbau des Sedimentes,
- Trennung der Kampfmittel aus dem abgebauten Sediment,
- Transport des Sedimentes von der Abbaustelle zum Ablagerungsort und dortige Ablagerung.
Die Fläche, in der das Sediment abgebaut werden soll, ist einzumessen und zu kennzeichnen.
In Abhängigkeit der Ergebnisse der technischen Erkundung der Phase B und ggf. ergänzenden Untersuchungen vor der eigentlichen Kampfmittelräumung kann die Notwendigkeit bestehen,
- vor der eigentlichen Abgrabung einzelne, als besonders problematisch eingestufte Objekte, z. B. durch Taucher, zu beseitigen. Für derartige Arbeiten gilt dann die Technische Spezifikation A-9.4.13 „Vollflächige, sedimenteingreifende Kampfmittelräumung“.
- die Sedimente, je nach vorgesehener Abgrabungstiefe und festgestelltem Kampfmittelinventar, in einer oder mehreren Schichten abzubauen. Bedarfsweise können schichtweise zwischengeschaltete geophysikalische Untersuchungen erforderlich werden.
Für den Abbau des Sedimentes, dessen Transport und für die Separation der Kampfmittel aus dem Sediment stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Sie können teilweise miteinander kombiniert werden.
Das Sediment wird mit folgenden Verfahren abgebaut:
- Greifer- oder Löffelbagger oder
- Eimerkettenbagger oder
- Saug- und/oder Hopperbagger.
Die Kampfmittel werden
- auf bzw. in der Gewässersohle oder
- auf einer Schute o. Ä. unmittelbar am Abgrabungsort oder
- nach Transport am Ablagerungsort
aus dem Sediment separiert.
Die Technologie zur eigentlichen Trennung von Kampfmittel und Sediment ist dem Einzelfall anzupassen.
Unsere Werte
Geschwindigkeit
Modernste Technik
Professionelles Team
Flexibilität
Über uns
Die Kampfmittelräumung Fuchs GmbH wurde im Januar 2019 als unabhängiges, inhabergeführtes und weiterführendes Unternehmen der Firma Taucher und Feuerwerker Fuchs für die Kampfmittelsondierung und Kampfmittelräumung gegründet.
Seit 2005 ist der Eigentümer bzw. Nutzer einer Fläche für eine Bestätigung der Kampfmittelfreiheit verantwortlich. Der Eigentümer bzw. Nutzer hat sicherzustellen, dass für die genutzte Fläche eine Freigabe durch den Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 7 Sprengstoffgesetz und § 20 Sprengstoffgesetz oder durch den staatlichen Kampfmittelräumdienst erfolgt.
Wir, die Kampfmittelräumung Fuchs GmbH, stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir greifen auf mehrjährige Erfahrung in der Kampfmittelbeseitigung an Land und zu Wasser zurück.
Wir setzen zur Bodensondierung und Kampfmittelerkennung modernste Geräte und Techniken ein. Berufliche Qualifizierung wird bei uns groß geschrieben. Es liegen auch alle erforderlichen und zwingend notwendigen behördlichen Genehmigungen vor, die zur Erkundung und Beseitigung von Kampfmitteln nötig sind, wie z. B. die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und beschäftigen Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz.
Desweiteren sind wir zertifiziert für den Umgang mit chemischen Kampfstoffen und im Besitz der Fachkunde für das Entschärfen und Sprengen.
Das Leistungsspektrum der Kampfmittelbeseitigung Fuchs GmbH umfasst folgende Punkte:
- Projektberatung
- Projektsteuerung
- Räumkonzepterstellung
- Flächensondierung
- Flächenräumung
- Tiefensondierung
- Kampfmittelbergung
- Baubegleitende Kampfmittelräumung
- Volumenräumung / Separation
- Freimessen von RUS, CPT und BS
- Unterwasser Flächen-und Ufersondierung
- Unterwasser lokalisierte Anomalien gezielt abtauchen und beseitigen
Sprechen Sie uns gerne an und überzeugen Sie sich selbst von unserer Erfahrung und Leistungsfähigkeit!